Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die persönlich oder über die Onlineplattform www.badwindsheim-judo.de zwischen dem Kunden - im Folgenden Teilnehmer genannt - und des TV 1860 Bad Windsheim, Abteilung Judo - im Folgenden Anbieter genannt - abgeschlossen werden.
Anmeldung:
(1)Voraussetzung für eine Kursanmeldung bei dem Anbieter ist, dass der Teilnehmer volljährig und geschäftsfähig ist oder mit der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters handelt.
(2) Das Kursangebot auf der Internetseite des Anbieters ist unverbindlich und steht unter der Bedingung, dass noch freie Plätze im Kurs verfügbar sind. Grundlage eines jeden Vertrages ist der beschriebene Leistungsumfang der jeweiligen Kurse, welcher auf der Homepage des Anbieters einsehbar ist. Grundsätzlich erfolgt die Anmeldung zu dem bestehenden Kursangebot per Internet über die Homepage des Anbieters in einem Anmeldeportal. In seltenen Ausnahmefällen ist auch eine schriftliche Anmeldung möglich. Mit einer Buchung kann nur ein Kursteilnehmer angemeldet werden.
(3) Durch die Anmeldung gibt der Teilnehmer ein Buchungsangebot ab. Er erhält nach jeder Anmeldung eine Buchungsbestätigung als Annahmeerklärung durch den Anbieter an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse. Die Anmeldung wird mit Erhalt dieser Buchungsbestätigung verbindlich und verpflichtet den Teilnehmer zur Zahlung der Kursgebühr. Die Buchungsbestätigung enthält die wesentlichen Inhalte der Kursanmeldung. Diese hat der Teilnehmer umgehend auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Unrichtigkeiten sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen und können von diesem korrigiert werden.
Abmeldung:
Der Teilnehmer kann sich bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn ohne Kosten bei dem Anbieter schriftlich abmelden. Melden sich der Teilnehmer später ab (Ausnahme: Krankheit mit ärztlichem Attest), behalten wir eine Ausfallgebühr von 50 % ein.
Ferien:
Während der Schulferien finden in der Regel keine Kurse der statt. Ausnahmen sind aber möglich. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Dozenten.
Gebühren:
Für Kurse werden die Gebühren in der Kursausschreibung benannt.
Haftung:
Die Teilnehmer nehmen an den Kursen des Anbieters auf eigenes Risiko teil. Für Personen- und Sachschäden haftet der Anbieter nur im Rahmen der zivilrechtlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Haftung ist auf die Fälle beschränkt, in denen der Anbieter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Hausordnung:
Der jeweilige Kursdozent des Anbieters übt das Haurecht aus. Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten. Rauchen ist nicht gestattet. Die Judomatten dürfen nur ohne Schuhwerk betreten werden.
Kursausfall:
Der Anbieter behält sich vor, den Kurs bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Bereits bezahlte Kursgebühren werden in diesem Fall erstattet.
Zahlungsmodalitäten:
Das Teilnahmeentgelt wird bei Annahme der Kursteilnahme durch die Geschäftsstelle des Anbieters sofort zur Zahlung fällig. Die Kursgebühren sind auf das Konto der Abteilung Judo des TV 1860 Bad Windsheim zu überweisen. Eine Barzahlung ist nicht möglich.
Kontodaten:
Ralf Heimann
TV 1860 Bad Windsheim, Abteilung Judo
IBAN: DE06 7625 1020 0430 4622 42
BIC: BYLADEM 1 NEA
Sparkasse Bad Windsheim
Verwendungszweck: -hier bitte Kursnamen mit Beginn und Ende Eintragen-
Mindestteilnehmerzahl:
Die mögliche Teilnehmerzahl wird auf der jeweiligen Kursausschreibung benannt.
Rückerstattung:
In begründeten Ausnahmefällen (z. B. bei längerer Krankheit) erstattet der Anbieter dem Teilnehmer die Gebühren zurück. Der Antrag auf Rückerstattung ist schriftlich unter Beifügung von Nachweisen an die Geschäftsstelle des Anbieters zu richten. Wenn der Teilnehmer trotz Anmeldung unentschuldigt der Veranstaltung fern bleibt, erfolgt keine Gebührenrückerstattung. Gebühren unter 5,00 Euro werden nicht zurückerstattet.
Teilnahmebescheinigungen:
Jeder Kursteilnehmer/in erhält eine Teilnahmeurkunde.
Vertrag:
Der Teilnehmervertrag kommt mit der Anmeldung und deren Annahme durch den Anbieter zustande. Der Anbieter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder die verpflichteten Dozenten aus Gründen (z. B. Krankheit), die vom Anbieter nicht zu vertreten sind, ausfallen. Der Anbieter behält sich vor, andere Dozenten als in der Ausschreibung benannt, einzusetzen.